Was wollen wir?

Ehe und Familie schützen:

Wir vertreten das christliche Menschen- und Familienbild, d.h. die Ehe als Lebensbund von einem Mann und einer Frau und die Familie aus einem Vater, einer Mutter und ihren Kindern. In diesem Sinne sind Ehe und Familie als unabhängige, eigenverantwortliche Gemeinschaft unverzichtbare Keimzelle unserer Gesellschaft. Wir protestieren gegen ihre Umdefinierung und Zerstörung und fordern für sie den vorrangigen Schutz des Staates.

Erziehungsrecht der Eltern achten:

Die Eltern haben von Natur aus die Pflicht und das Recht, ihre Kinder zu erziehen, entsprechend ihren weltanschaulichen und religiösen Überzeugungen. Wir fordern den Staat auf, dieses primäre Entscheidungsrecht der Eltern über die Erziehung ihrer Kinder sorgfältig zu achten, gerade auch bei der Wahl der Kinderbetreuung und im sensiblen Bereich von Sexualaufklärung in Kindergarten und Schule. 

Recht des Kindes auf Mutter und Vater verteidigen:

Jedes Kind hat das Recht auf Leben und darauf, von einer biologischen Mutter und einem biologischen Vater abzustammen. Umgekehrt gibt es kein Recht auf ein Kind. Wir fordern, daß das Recht jeden Kindes, von Mutter und Vater erzogen zu werden, auch im Fall einer Adoption geachtet wird. Eizellspende und Leihmutterschaft müssen verboten bleiben.

Kinder vor Gender- und LSBT-Indoktrination schützen:

Geschlecht ist kein soziales Konstrukt, sondern eine wissenschaftlich erwiesene biologische Tatsache. Wir fordern, die staatliche Finanzierung von Gender- und LSBT-Projekten sowie die Indoktrination von Kindern in Schule und KiTa durch die Gender-Ideologie und die schamverletzende „Sexualpädagogik der Vielfalt“ sofort zu beenden.

Finanzielle Gerechtigkeit für Familien herstellen:

Familien mit Kindern werden bei der Steuer und in der Sozialversicherung strukturell benachteiligt. Wir fordern die Durchführung der seit Jahrzehnten überfälligen familiengerechten Sozialreform. Die von Eltern oder Angehörigen geleistete häusliche Pflege und Erziehung von Kindern und pflegebedürftigen Familienmitgliedern ist als gleichwertig zur Erwerbsarbeit anzuerkennen.

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